Für wen ist der Entschädigungsfonds gedacht?

Nicht nur Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten können bei uns eine Entschädigung beantragen. Wir sind auch für Hinterbliebene, Angehörige und Zeugen da.

Für wen ist der Entschädigungsfonds gedacht?

Nicht nur Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten können bei uns eine Entschädigung beantragen. Wir sind auch für Hinterbliebene, Angehörige und Zeugen da.

Hinterbliebener

Ist eine Person aus Ihrer Familie oder Verwandtschaft aufgrund eines Gewaltdelikts oder aufgrund eines sehr fahrlässigen Verhaltens (fahrlässige Tötung) einer anderen Person gestorben? Auch dann können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.

Sie sind ein Hinterbliebener, wenn Sie z. B. der Ehegatte, der (eingetragene) Lebenspartner, ein Elternteil, ein Kind oder ein (Halb-)Bruder oder eine (Halb-)Schwester der verstorbenen Person sind.

Angehöriger

Ist jemand aus Ihrer Familie oder Ihrer Verwandtschaft Opfer eines Gewalt- oder Sexualdelikts geworden? Und hat diese Person dadurch körperliche oder psychische Probleme, die möglicherweise niemals vorübergehen werden? In diesem Fall können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.

Sie sind ein Angehöriger, wenn Sie z. B. der Ehegatte, der (eingetragene) Lebenspartner, ein Elternteil, ein Kind oder ein (Halb-)Bruder oder eine (Halb-)Schwester des Opfers sind.

Zeuge

Waren Sie Zeuge eines Gewalt- oder Sexualdelikts oder haben Sie die Folgen eines solchen Verbrechens gesehen? Und hat dies bei Ihnen zu ernsthaften psychischen Problemen geführt? In diesem Fall können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.

Logo: Slachtofferhulp Nederland (opent website in nieuw tabblad)

Slachtofferhulp Nederland hilft bei der Antragstellung

Als Opfer haben Sie etwas Traumatisches erlebt. Vielleicht möchten Sie sich nicht zu sehr damit beschäftigen. Beantragen Sie bei uns eine Entschädigung? Dann werden wir Sie bitten, Ihre Geschichte zu erzählen. Das kann manchmal schwierig sein.

Aber Sie müssen das nicht allein tun. Die Mitarbeitenden von Slachtofferhulp Nederland können Ihnen bei der Antragstellung helfen. Sie verstehen, was Sie durchgemacht haben, und wissen genau, wie das Verfahren funktioniert.